Antragsstopp im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
Im Hinblick auf ein unerwartet hohes Antragsvolumen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und den im Zusammenhang mit dem Sparpaket der Bundesregierung vorgesehenen Einschnitte bei der Bund/Länder-Förderung "Gemeinschaftsazfgabe -Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW einen Antragsstopp für Anträge zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der gewerblichen Wirtschaft erlassen. Dieser Antragsstopp gilt ab dem 10. Juni 2010. Anträge, die der NRW.BANK ab diesem Datum zugehen, müssen leider unbearbeitet wieder zurück gegeben werden.
Von dem Antragsstopp ist die Beratungsförderung im Rahmen des RWP zunächst nicht betroffe
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