Programme zur Organisationsentwicklung NRW
Betriebe müssen immer wieder, ausgelöst durch vielfältiger Strukturumbrüche in der Volkswirtschaft, ihre Wettbewerbsfähigkeit erneuern. Der Sprung von Analog zu Digital, der ökologische Umbau der Wirtschaft oder der demografische Wandel zwingt Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) fällt es neben dem Tagesgeschäft oft schwer, neue Potentiale für sich zu entdecken. Hinzu kommen hohe Kosten für eine Potentialanalyse.
Hier unterstützen das Land NRW und die Europäische Union kleine und mittelständische Unternehmen mit den Fördermittelinstrumenten Potentialberatung, Transformationsberatung und der Programmergänzung Neustartberatung.
Was ist die Potentialberatung?
Bei einer Potentialberatung erarbeiten eine beauftragte Unternehmensberatung, die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden eines KMU gemeinsam neue Chancen für den Betrieb in einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu steigern und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Wie sieht eine Förderung aus?
Klingt spannend? Wir beraten Sie als Erstberatungsstelle gerne und prüfen, ob eine Förderung durch das Land NRW für Ihr Unternehmen möglich ist.
Transformationsberatung
Seit dem 01.07.2022 wird die Potentialberatung um die Transformationsberatung ergänzt, um die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen unter Berücksichtigung des Themenfeldes „green-economy“ zu fördern. Ziel ist der Aufbau einer dokumentierten Unternehmensstrategie sowie einem Handlungsplan zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten. Stärken und Schwächen sollen ermittelt und betriebsspezifische Lösungen erarbeitet werden, um Produkte und Dienstleistungen klima- sowie umweltpolitisch neu auszurichten.
Die Transformationsberatung orientiert sich in der Vorgehensweise und im Instrumentarium am Förderinstrument der Potentialberatung und setzt ebenfalls eine hohe Beteiligung der Beschäftigten voraus. Gefördert werden maximal 12 Beratungstage und 40 Prozent der Kosten (maximal 400 Euro pro Tag).
Neustartberatung
Die Neustartberatung ist eine Ergänzung der Potential- sowie Transformationsberatung, bei der jeweils zwei weitere Beratungstage gefördert werden können. Voraussetzung ist der durch eine Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 KSchG bei der Agentur für Arbeit gemeldeter Personalabbau, der nicht länger als 6 Monate zurückliegt.