Die WFMG berät und unterstützt Mönchengladbacher Unternehmen verschiedener Größen sowie aus verschiedenen Branchen rund um das Thema Innovation und hilft ihnen dabei, aus den unterschiedlichsten Programmen Fördermittel zu akquirieren. Mit Unterstützung der WFMG hat die Konntec GmbH erfolgreich Förderung aus dem Programm Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) generiert.

Eingesetzt wurden die rund 750.000 Euro Fördermittel bei der Realisierung der Firmenzentrale in Mönchengladbach. Hierdurch wurde die Expansion von Konntec am Standort begleitet und innovative Arbeitsplätze geschaffen. Konkret wurde der Bau der Projektschmiede auf der Madrider Straße 16 im Mönchengladbacher Nordpark realisieret. Das Gebäude ist im Eigentum der Konntec Sicherheitssysteme GmbH und beherbergt noch 3 weitere Firmen als Mieter.

 

Dennis Marcel Konnertz & Tim Konnertz (Konntec) – kurz interviewt:

Dennis Marcel und Tino Konnertz – Geschäftsführung | Foto: Konntec

Eingesetztes Förder-Instrument
„Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)“, zur Realisierung der neuen Firmenzentrale und Schaffung innovativer Arbeitsplätze.

Höhe der akquirierten Fördermittel
750.000 Euro

Damit umgesetzte Maßnahmen
„Bau der Projektschmiede im Nordpark.“

Beitrag der WFMG
„Die Beratung und Hilfestellung bei der Antragsstellung hat uns das richtige Maß an Zuversicht und Unterstützung gegeben.“

Stellenwert von Innovationen im Unternehmen
„Innovationen sind unser Wachstumsmotor.“

Weitere Infos zum Unternehmen: www.konntec.de

 

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) im Überblick:

  • Verwendungszweck: Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte (Errichtung oder Erweiterung neuer Betriebsstätten, erstmaliger Erwerb einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte)
  • Die dem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben dürfen die Grenze von 150.000 Euro nicht unterschreiten.
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach Antragsstellung begonnen werden.
  • Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort:

Mehr zum ,,Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm“ (RWP) gibt es hier.