Mai 2020

Sehr geehrte Leser des WFMG-Newsletters,

Es gibt Licht am Horizont – erste Geschäfte und Unternehmen dürfen ab dem heutigen Tag auch in Mönchengladbach unter strengen Auflagen wieder öffnen. Trotz mittlerweile umgesetzter, erster Lockerungsmaßnahmen für die Wirtschaft werden uns die Auswirkungen der weltweiten Covid-19-Pandemie noch auf unbestimmte Zeit weiter beschäftigen – und viele Unternehmen am Standort sind durch die Auswirkungen der Krise hart getroffen.

An unserer eigens geschalteten Corona-Hotline sowie per Mail haben wir bisher knapp 300 Beratungen von Mönchengladbacher Unternehmen durchgeführt, der Schwerpunkt waren Förderprogramme (60 % Soforthilfe, 30 % Darlehen, 10 % Bürgschaften). Die meisten Anrufe verzeichneten wir aus den Bereichen Solo-Selbständige, Kleinst-/Kleinunternehmer sowie Handwerk, nach Branchenschwerpunkten: Handel (Kfz, Floristik, Möbel, Weiße Ware, Groß/Einzelhandel), Gastronomie, Handwerk (Friseur, Gebäudereinigung) sowie Event/Veranstaltung (auch Schausteller), Kreativwirtschaft.

Als sehr erschreckend haben auch wir es wahrgenommen, dass Kriminelle selbst in so schwierigen Zeiten die Notlagen anderer ausnutzen: Antragstellung und Auszahlung der so dringend benötigten Soforthilfen des Landes mussten aufgrund von betrügerischen Fake-Antragsseiten vorübergehend ausgesetzt werden. Immerhin sind die Zahlungen mittlerweile wieder angelaufen, zudem wurde die Beantragungspflicht bis zum 31. Mai verlängert.

Ungeachtet der Betrugsversuche einiger weniger gibt es zahlreiche neue Hilfsangebote – auch bei uns in Mönchengladbach sind beachtliche neue Initiativen entstanden. Doch auch abseits von Corona tut sich mittlerweile wieder so manches – das zeigt beispielsweise der Projektaufruf „Unternehmen Revier 2021“.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des aktuellen Newsletters. Bleiben Sie gesund und auf Abstand, aber seien Sie aktiv – machen Sie mit, engagieren Sie sich!

Ihre Wirtschaftsförderung

Das KfW-Sonderprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise stößt bei Unternehmen auf großes Interesse: Laut KfW wurden bereits knapp 4.000 Anträge im Volumen von 11,2 Milliarden Euro gestellt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Ergänzungen der KfW-Hilfen für kleine und mittlere Betriebe beschlossen: Das neue Programm „KfW-Schnellkredit 2020″ wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit sind die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten, die durch die Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, geschaffen. Unternehmen können Kredite in Höhe von bis zu 500.000 Euro bekommen, größere Unternehmen sogar bis zu 800.000 Euro.

Bisher war die Vergabe von KfW-Hilfskrediten an eine Entscheidung der kreditvergebenden Hausbank über die weitere Entwicklung des Unternehmens gebunden. Beim neuen KfW-Schnellkredit prüft die Bank anhand von Kriterien aus der Vergangenheit – und muss selbst nicht haften. Wer also im letzten Jahr in einer soliden wirtschaftlichen Lage war, der kann so schnell drei Monatsumsätze als Kredit bekommen. Durch die 100%-Bürgschaft des Bundes werden die Banken in die Lage versetzt, die KfW-Kredite schneller und unbürokratischer an die Unternehmen weiterzurreichen.

Weitere Informationen unter der WFMG-Corona-Hotline unter 02161-82379711 oder per E-Mail unter corona@wfmg.de.

Weitere Informationen über den KfW-Schnellkredit hier.

Auch Gründerinnen und Gründer stehen derzeit vor der Herausforderung, finanzielle Engpässe zu überbrücken und mit noch nicht etablierten Geschäftsmodellen am Markt zu bestehen. Die Landesregierung hat deshalb die Unterstützung für Startups verbessert: Alle Gründerstipendiaten mit im zweiten Quartal auslaufender Förderung erhalten ab sofort eine um drei Monate verlängerte Unterstützung. Dies gilt auch für das Programm Start-up-Transfer bei Gründungen aus dem Studium heraus. Zudem baut die NRW.BANK ihre Förderangebote für betroffene Start-ups weiter aus. Auch wagnisbehaftete High-Tech-Startups werden in speziellen, neuen Programmen des Bundes berücksichtigt.

Weitere Informationen unter der WFMG-Corona-Hotline unter 02161-82379711, per E-Mail unter corona@wfmg.de oder unter den Webseiten des Wirtschaftsministeriums NRW und des Bundesministeriums.

Das Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird infolge der Corona-Krise um das Sofortprogramm für KMU erweitert: Hierbei erhalten betroffene Unternehmen Zuschüsse für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Nettoberatungskosten. Maximal 4000 Euro übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa). Das Förderprogramm ist vorerst bis Ende Dezember 2020 befristet und richtet sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind und Beratungsleistungen benötigen. Der Berater muss für das Programm bei der BaFa gelistet sein. Dieser wird vom BaFa direkt bezahlt – ohne Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen. Bis zur Ausschöpfung des maximal möglichen Kontingents von 4000 Euro können mehrere Beratungen beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner bei der WFMG: Willi Altenberg / altenberg@wfmg.de / 02161 82379-74.

Um die Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abzumildern, treten rückwirkend zum 1. März 2020 neuen Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft. Diese gelten übergangsweise bis 30. September und sollen helfen, in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft zu verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor. Unter anderem wird die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Antragspflichtige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen von den Auswirkungen der Pandemie betroffen: Einerseits machen sich viele Sorgen um Aufträge, Arbeitsplätze und ihre Zukunft – andererseits gibt es viele Arbeitgeber in systemrelevanten Bereichen, die händeringend nach Arbeitskräften suchen. Darüber hinaus gibt es Menschen, die einen Zuverdienst suchen oder sich solidarisch engagieren und aushelfen wollen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter bringen mit lokalen Initiativen beide Seiten schnell und unkompliziert zusammen.

In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder über die Jobsuche-App können Arbeitsuchende gezielt nach passenden Stellenangeboten suchen und direkt mit Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern in Kontakt treten – das gilt auch umgekehrt: Unternehmen und Arbeitgeber können darüber gezielt Personal in der Krisenzeit finden.

Weitere Informationen:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Die euregios in der deutsch-niederländischen Grenzregion erhalten viele Fragen von Grenzpendlern und Unternehmern zu den Folgen der Corona-Maßnahmen: In welchem Land beantrage ich Leistungen im Falle von Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitslosigkeit? Bleibe ich in dem Land, in dem ich arbeite, aber nicht wohne, sozialversichert? Was sind die steuerlichen Folgen? Welche Regelungen gibt es für Selbständige? Und brauche ich eine Erklärung meines Arbeitgebers, um als Pendler die Grenze zu überqueren? Der GrenzInfoPunkt der euregio rhein-maas-nord hat viele Fragen und Antworten gesammelt und auf einer Website veröffentlicht. Darüber hinaus ist es möglich, mit einem Mitarbeiter per Telefon oder Videoverbindung zu sprechen, da die monatlichen physischen Beratungen und Treffen in Roermond, Venlo und Mönchengladbach derzeit nicht möglich sind.

Weitere Informationen erhlaten Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WFMG: Eva Eichenberg / eichenberg@wfmg.de /02161 82379-83.

Not macht erfinderisch – und in Krisenzeiten fackeln Mönchengladbacher nicht lange und handeln! So bietet das Portal DeinMG seit Beginn der Corona-Krise etwa eine Übersicht, welche lokalen Gastronomie- und Einzelhandelsgeschäfte ihr Angebot mit einem Abhol- oder Lieferservice sowie Online-Shops erweitert haben. Der Schwenk Richtung Onlinehandel wird auch von „MG bei eBay“ unterstützt: Die lokale Plattform ist für die Einzelhändler und auch für die Kunden eine gute Möglichkeit, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Das 2015 gestartete Projekt gewinnt nun an zusätzlicher Bedeutung, denn hier hat der Einzelhandel die Möglichkeit, einen alternativen Absatzkanal zu nutzen und so weiterhin Umsätze zu erzielen. Das bestätigt uns beispielsweise Marc Fahrig, Geschäftsführer von Schaffrath. Er sagt: „Wir bei Schaffrath sind von dem Erfolg positiv überrascht und haben binnen kurzer Zeit sehr gute Umsätze bei Ebay erzielen können. Natürlich bedarf es, wie immer im Handel, eines glücklichen Händchens bei der Artikelauswahl und einer attraktiven Preisstellung, aber das ist für einen Händler, der sein Sortiment sowie den Wettbewerb kennt, eher das kleinste Problem.“ Aber auch kleinere Initiativen können in der Krise helfen: Etwa die Ausmalaktion vom Haus der Braut. Die ausgemalten Bilder mit dem Regenbogen werden in Schaufenstern ausgestellt und sollen ein wenig Hoffnung und Zuversicht im Herzen der Stadt vermitteln. Erfinderisch zeigte sich auch Iris Degenhardt: Sie wandelte kurzerhand ihre wegen Corona geschlossene Buchhandlung in einen erfolgreichen Lieferservice um.

Auch wenn jetzt der Schwenk Richtung Online-Handel wichtig und richtig ist: Was wird nach Corona sein? Damit die Innenstädte nicht sterben, muss der lokale Einzelhandel unterstützt werden. Eine gute Möglichkeit, lokale Geschäfte und die Gastronomie zu unterstützen, ist das Stadtguthaben MG mit der lokalen Gutscheinkarte. Denn diese kann ausschließlich bei lokalen Mönchengladbacher Geschäften eingelöst werden und bindet das Geld in der Stadt. Einen ähnlichen Weg beschreitet die Aktion „Support local Heroes“: Unter diesem Motto hat das Projekt gemeinsam mit dem Mönchengladbacher Künstler „josh.bold_tattoo“ ein T-Shirt entworfen, das Einzelhändler und Gastronomen direkt durch den Verkauf von Shirts unterstützt: https://www.supportlocalheroes.de/.

Eine Langfassung dieser Übersicht erhalten Sie in unserem Blog.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WFMG: Eva Eichenberg / eichenberg@wfmg.de /02161 82379-83.

Immer mehr Menschen tragen Masken vor dem Nasen- und Mundbereich, erst recht, nachdem die Politik nun auch inständig dazu rät: ob beim Einkaufen, in Bus und Bahn oder beim Spaziergehen. Aktuell ist der Kauf eines Nasen-Mund-Schutzes aufgrund der hohen Nachfrage jedoch schwierig. Hier zeigt sich, dass eine Krise wie die Corona-Pandemie auch Positives zum Vorschein bringen kann: Vielerorts wird in der Stadt wieder fleißig genäht – Stoffmasken! Und nicht nur Bürger und Bürgerinnen sind aktiv, beispielsweise in privaten Näheinrichtungen – auch Mönchengladbacher Unternehmen gehen gemeinsam neue Wege. Eine Übersicht der verschiedenen Aktivitäten zeigen wir in unserem Blog.

Ansprechpartnerin bei der WFMG: Anna Hüben / hueben@wfmg.de / 02161 82379-886.

Durch die Corona-Krise verändert sich auch die Arbeitswelt von Büroarbeitsplätzen rasant. Viele Unternehmen ermöglichen Ihren Mitarbeitern, zuhause im Home-Office zu arbeiten. Hierbei gibt es jedoch eine Menge zu beachten. Für ein positives Arbeitserlebnis sollten drei Dinge berücksichtigt werden: der Internetanschluss, der Anschluss der Endgeräte (bspw. Notebooks und Tablets) und die Verbindung zu unternehmensinternen Daten. Wie Sie bestens gerüstet Ihr persönliches Home-Office starten, lesen Sie in unserem Blog-Beitrag.

Ihr Ansprechpartner bei der WFMG: Benjamin Schmidt / schmidt@wfmg.de / 02161 82379-787.

Seit Wochen sind Kinos aufgrund der Kontaktregelungen bundesweit geschlossen – Premieren finden keine mehr statt, der Markt bricht ein. Eine Lösung: das gute, alte Autokino. Das in kürzester Zeit auf dem Messeparkplatz im Nordpark entstandene neue Angebot „Sparkassen Cinedrive“ ist ein weiteres schönes Beispiel für das Thema „Not macht erfinderisch“. Ab jetzt können Cineasten endlich wieder die Couch verlassen und Filme auf der großen Leinwand und in sicherer Umgebung genießen. Die WFMG hat bei der Standortsuche unterstützt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner bei der WFMG: Rafael Lendzion / lendzion@wfmg.de / 02161 82379-75.

Mit der ersten Auflage des SmartCity-Summit.Niederrhein erfolgt der Startschuss zu einer neuartigen Veranstaltungsreihe, die Mönchengladbach künftig mit wachsendem Impact auf der bundesweiten Smart-City-Landkarte platzieren soll. Hier trifft der öffentliche Sektor auf die Industrie. Experten für Digitalisierung sowie Führungskräfte des Mittelstandes, innovative Startups, Institutionen und Verbände aus Wissenschaft und Forschung sowie zahlreiche Akteure aus Kommunen gestalten gemeinsam die Stadt von morgen. Doch auch hier zeigt Corona eine direkte Auswirkung: Der Veranstaltungsauftakt wurde aus dem April nun auf den 2. Dezember verschoben.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner bei der WFMG: Lars Randerath / randerath@wfmg.de / 02161 82379-882.

Als Regionalpartner des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ hat die Zukunftsagentur Rheinisches Revier den Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen für das Jahr 2021 veröffentlicht: „Unternehmen Revier“ ist das maßgeschneiderte Förderprogramm für smarte – also gut umsetzbare und effektive – sowie innovative Projekte mittlerer, kleiner und kleinster Unternehmen, die einen positiven Effekt für den Strukturwandel im Rheinischen Revier erzielen. Projekte werden mit bis zu 90 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert. Projektskizzen müssen bis zum 6. Mai 2020 (24 Uhr) digital unter der E-Mail-Adresse unternehmen-revier@rheinisches-revier.de eingereicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner bei der WFMG: Rafael Lendzion / lendzion@wfmg.de / 02161 82379-75.

Geplant war das Mönchengladbacher Stadtradeln 2020 für den Zeitraum vom 9. bis 29. Mai. Allerdings weiß niemand, was in den kommenden Wochen und Monaten (noch) auf uns zukommt. Daher steht auch dieser Termin unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen in der Corona-Krise. Der Aktionszeitraum wird daher zunächst offengelassen und vergleichsweise spontan bekannt gegeben, sobald sich eine Verbesserung der Lage und Lockerungen der Bestimmungen absehen lassen. Anmeldungen zum Stadtradeln sind auf www.stadtradeln.de/moenchengladbach willkommen. „Wiederholungstäter“ können die Zugangsdaten aus den letzten Jahren nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WFMG: Eva Eichenberg / eichenberg@wfmg.de /02161 82379-83.

v.i.S.d.P.

WFMG – Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH

Neuhofstraße 52
41061 Mönchengladbach

https://www.wfmg.de/

Geschäftsführer: Dr. Ulrich Schückhaus
Redaktion: Jan Schnettler, Toni Thea Balg

Newsletter

Bei Interesse am WFMG-Newsletter können Sie sich jederzeit hier kostenlos anmelden.
Sollten Sie keinen weiteren Newsletter empfangen wollen, so teilen Sie uns dies bitte mit einer kurzen E-Mail an info@wfmg.de mit. Wir werden Sie dann umgehend aus dem Verteiler löschen.

Disclaimer

Es wird keinerlei Haftung für Inhalte von verlinkten Seiten sowie Links im WFMG-Newsletter übernommen.
Sollten Links gegen geltendes Recht verstoßen, werden diese nach Kenntnisnahme entfernt.