WFMG Corona-Sondernewsletter #1

Sehr geehrte Leser des WFMG-Newsletters,

die aktuelle Lage in Verbindung mit der Ausbreitung des Corona-Virus und den wirtschaftlichen Folgen stellt viele Unternehmen und die betroffenen Arbeitsplätze auch in Mönchengladbach vor besondere Herausforderungen. Aus diesem Anlass stellt die WFMG – Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH für Unternehmen am Standort Mönchengladbach aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten zusammen und steht mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmensservice zur Seite.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, welche wir für Sie in Form einer Sonderveröffentlichung des Newsletters aufbereitet haben.

Sie finden hierzu aktuelle Informationen unter www.wfmg.de.

Wir schalten parallel auch eine WFMG-eigene Hotline frei (02161-82379711) um gezielt auf die individuellen Fragestellungen und Belange der Unternehmen am Standort Mönchengladbach reagieren zu können. Neben der WFMG stehen Ihnen auf lokaler und regionaler Ebene weitere Institutionen, Verbände, Branchen- & Interessenvertretungen sowie örtliche Banken als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Wirtschaftsförderung

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen mittelständischen und großen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.

Anmerkung:  Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um Zuschüsse handelt sondern zunächst um Förderkredite, welche nach dem risikobasierten Zinssystem, d.h. nach Bonität der Unternehmen vergeben werden. Eine Einschätzung der Bonität, welche die Kreditvergabe regelt, erfolgt durch die Hausbank.

Nach Informationen der KfW wird derzeit an Zuschussprogrammen für Gewerbetreibende gearbeitet um drastische Umsatzeinbußen und Verdienstausfälle zu kompensieren.

Von solchen Sofortmaßnahmen könnten insbesondere auch Freiberufler und Selbstständige profitieren. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Auf der Homepage der WFMG werden wir unter www.wfmg.de die Informationen fortlaufend aktualisieren.

KfW-Unternehmerkredit (037 KfW)

  • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. € Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. € (bisher: 500 Mio. €)

KfW-Kredit für Wachstum (290 KfW)

  • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. €.
  • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert.

NRW.BANK Universalkredit

Zinsgünstiges Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.

ERP-Gründerkredit – Universell (073 KfW)

  • Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. €. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. € (bisher: 500 Mio. €).

NRW.BANK Gründerkredit

  • Zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen,-nachfolgen und -festigungen – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.
  • Bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme werden gefördert: Existenzgründerinnen und -gründer, Angehörige der freien Berufe sowie in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen 500 Mio. € nicht überschreitet.

Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt die Hausbanken bei Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen:

  • bis zu 75.000 € stille Beteiligung (Mikromezzaninfonds) zur Liquiditätsfinanzierung (direkte Beantragung durch Unternehmen über kbg-nrw.de)
  • bis zu 2.5 Mio. € Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken
  • Antrag über die Hausbank, Kredite bis 250.000 € im Expressverfahren (Entscheidung in 3 Tagen nach Antragseingang)
    000 € im Umlaufverfahren (Entscheidung in 3 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen)
  • Anfrage vom Unternehmen direkt über ermoeglicher.de für Kredite bis 3,215 Mio. €

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung in Folge der Corona-Krise kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden.

Kurzarbeit muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, entsprechende Formulare gibt es zum Download.

Info (Stand: 17.03.2020)

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Folgende Beschlüsse zur Kurzarbeit gelten ab sofort:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten – statt wie bisher ein Drittel.
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 % des Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 %.
  • Auf den Aufbau von Arbeitszeitkonten mit negativen Stundensalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.

Bitte rufen Sie aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld und die Antragsunterlagen unter dem nachfolgenden LINK ab.

Persönlich hilft Ihnen auch die örtliche Agentur für Arbeit Mönchengladbach weiter. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Punkt „Wichtige Rufnummer/Hotlines“

Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, können die zuständigen Behörden Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet worden sein. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.

Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download hat der LVR auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt: Link Soziale Entschädigung LVR

Die Telefonnr. entnehmen Sie bitte dem Punkt „Wichtige Rufnummer/ Hotlines“

Im Rahmen der individuellen Steuerberatung sind die auf Bundesebene diskutierten Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Steuerberater und dem Finanzamt in Verbindung setzen sollten.

Weitere Informationen hier.

Soforthilfen/ Liquiditätsprogramme

Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.

Kostenlose Finanzierungsberatung der Bürgschaftsbank NRW unter 02131 5107-200.

Kurzarbeit

Unternehmen können sich bei Bedarf telefonisch informieren und erreichen ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Mönchengladbach über die bundesweite Hotline 0800 / 455 5520.

Entschädigung/Verdienstausfall

Telefonische Auskünfte erteilt der LVR über die Servicenummer 0221 809-5444 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr).

Wegen der Vielzahl der Anfragen bittet der LVR um Anfragen per Mail an den LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung: ser@lvr.de

WFMG Hotline

Bezüglich gezielter Rückfragen zu einzelnen Kreditprogrammen bzw. Arbeitsmarktmaßnahmen sprechen Sie bitte zunächst die in diesem Newsletter genannten Stellen an. Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter unter der nachfolgenden Hotline: 02161-82379711 oder über die Mailadresse corona@wfmg.de

Ansprechpartner bei der WFMG

Rafael Lendzion, lendzion@wfmg.de, 02161 82379-75
Jan Herting, herting@wfmg.de, 02161 82379-79
Willi Altenberg, altenberg@wfmg.de, 02161 82379-74

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der Vorbereitung des Finanzierungsgespräches:

  • Liquiditätsplanung/Herleitung des aktuellen Liquiditätsbedarfes (ggf. für bis zu 12 Monate)
  • Jahresabschluss 2018, (vorl.) Unternehmensdaten (vollständige BWA) 2019
    kurze Corona-bedingte Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
  • Rentabilitätsplanung für 2020 (einschl. Krisenauswirkung) und 2021
    (ggf. auf Basis der Jahre 2018/2019)

v.i.S.d.P.

WFMG – Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH

Neuhofstraße 52
41061 Mönchengladbach

https://www.wfmg.de/

Geschäftsführer: Dr. Ulrich Schückhaus
Redaktion: Jan Schnettler, Toni Thea Balg

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